Geltungsbereich
(1) Creative Worx Inh. Josef Hana, Bendlgasse 4, 1120 Wien, Österreich – im Folgenden „Agentur“ – erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Das betrifft insbesondere Websites, Webshops und Apps, Webhosting, Domains und E-Mail, Wartung und Betreuung, Grafik und Drucksorten, Texte, Suchmaschinenoptimierung, IT-Support und Beratung.
(2) Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn die Agentur ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt. Das gilt auch dann, wenn die Agentur sie kennt.
(4) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), gelten diese AGB nur, soweit zwingende Bestimmungen des KSchG, des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG) oder anderer Verbraucherschutzvorschriften nicht entgegenstehen. Bestimmungen, die nur für Unternehmer gelten, sind als solche gekennzeichnet.
(5) Änderungen und Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Schriftform; eine E-Mail genügt.
(6) Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen Bestimmungen und die auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträge wirksam. Gegenüber Unternehmern tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
Angebot und Vertragsabschluss
(1) Grundlage jedes Vertrags ist das Angebot der Agentur, in dem Leistungsumfang, Preise und Zahlungsplan festgehalten sind. Angebote gelten bis zu dem darin genannten Datum, danach sind sie freibleibend.
(2) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot annimmt – durch Unterschrift oder schriftliche Bestätigung, auch per E-Mail. Mit der Annahme stimmt der Kunde diesen AGB in der im Angebot genannten Fassung zu. Die AGB sind jederzeit unter creativeworx.net/agb abrufbar und dort als PDF herunterzuladen.
(3) Erteilt der Kunde einen Auftrag ohne vorheriges Angebot, ist er zwei Wochen ab Zugang bei der Agentur daran gebunden. Der Vertrag kommt dann durch eine schriftliche Auftragsbestätigung zustande, oder dadurch, dass die Agentur erkennbar mit der Ausführung beginnt.
(4) Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Zeichnet sich ab, dass die Kosten einen schriftlichen Kostenvoranschlag um mehr als 15 % übersteigen, informiert die Agentur den Kunden vorab. Gegenüber Unternehmern gilt die Überschreitung als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen sieben Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht; Verbraucher müssen der Überschreitung ausdrücklich zustimmen.
Leistungsumfang und Mitwirkung des Kunden
(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung. Änderungen und Erweiterungen nach Vertragsabschluss werden – soweit nicht im Angebot enthalten – nach Aufwand verrechnet und vorher abgestimmt.
(2) Entwürfe, Designs und Testversionen (zum Beispiel auf dem Entwicklungsserver der Agentur) prüft der Kunde und gibt sie binnen sieben Tagen frei oder teilt mit, was zu ändern ist. Gegenüber Unternehmern gilt eine Leistung als freigegeben, wenn innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung kommt; die Agentur weist bei der Übermittlung auf diese Folge hin.
(3) Der Kunde stellt alle Informationen und Unterlagen, die für die Leistung nötig sind (zum Beispiel Texte, Bilder, Logos und Zugangsdaten), rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung und informiert die Agentur über alle Umstände, die für den Auftrag von Bedeutung sind. Mehraufwand durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben trägt der Kunde; vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass er die beigestellten Unterlagen (zum Beispiel Fotos, Texte, Logos, Schriften) verwenden darf und dadurch keine Rechte Dritter – etwa Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte – verletzt werden. Wird die Agentur deswegen in Anspruch genommen, hält der Kunde sie schad- und klaglos. Eine rechtliche Prüfung von Inhalten (zum Beispiel wettbewerbs-, marken- oder urheberrechtlich) veranlasst die Agentur nur auf schriftlichen Wunsch und auf Kosten des Kunden.
(5) Für die Inhalte seiner Website und deren Rechtskonformität – insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweis und Angaben zur Barrierefreiheit – ist der Kunde verantwortlich. Die Agentur setzt diese technisch um und kann Vorlagen bereitstellen; eine Rechtsberatung ist damit nicht verbunden.
Leistungen Dritter
(1) Die Agentur kann Leistungen selbst erbringen oder sich dafür sorgfältig ausgewählter, fachlich geeigneter Dritter bedienen (zum Beispiel Rechenzentren, Domain-Registrare, Druckereien, Fotografen).
(2) Für Leistungen Dritter – etwa Domains, Lizenzen für Software, Plugins, Schriften oder Bildmaterial – gelten zusätzlich deren Bedingungen. Kosten für solche Leistungen trägt der Kunde, soweit sie nicht im vereinbarten Preis enthalten sind.
Termine
(1) Fristen und Termine werden schriftlich vereinbart. Die Agentur bemüht sich, sie einzuhalten. Hält sie einen Termin nicht ein, kann der Kunde seine gesetzlichen Rechte erst geltend machen, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat. Nach deren fruchtlosem Ablauf kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
(2) Unvorhersehbare oder unabwendbare Ereignisse (zum Beispiel höhere Gewalt, Ausfälle oder Verzögerungen bei Dritten, deren sich die Agentur bedient) befreien die Agentur für ihre Dauer von der Einhaltung vereinbarter Termine. Dasselbe gilt, solange der Kunde mit seiner Mitwirkung (zum Beispiel der Bereitstellung von Inhalten oder Freigaben) im Verzug ist; Termine verschieben sich zumindest um diese Zeit.
Laufende Leistungen: Abo, Hosting, Domains und Wartung
(1) Laufende Leistungen – etwa eine Website im Abo, Hosting, Domains, E-Mail oder Wartung – beginnen zu dem im Angebot genannten Datum. Sie werden je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus verrechnet.
(2) Laufende Verträge haben die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit und laufen danach auf unbestimmte Zeit weiter. Beide Seiten können sie mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Abrechnungszeitraums kündigen, frühestens zum Ende der Mindestlaufzeit. Die Kündigung bedarf der Schriftform; eine E-Mail genügt. Das Recht, aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, bleibt unberührt.
(3) Vor Ablauf der Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich. Möchte der Kunde früher beenden, kann die Agentur einer einvernehmlichen Auflösung zustimmen, wenn die bis zum Ende der Mindestlaufzeit vereinbarten Entgelte beglichen werden.
(4) Verbraucher können Verträge, die auf unbestimmte Zeit oder für mehr als ein Jahr geschlossen sind, unabhängig davon unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten zum Ablauf des ersten Jahres und danach zum Ablauf jedes halben Jahres kündigen (§ 15 KSchG).
(5) Websites im Abo werden ausschließlich auf den Servern der Agentur betrieben. Endet der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit und sind alle Entgelte bezahlt, stellt die Agentur die Website mit allen Dateien und der Datenbank als Archiv zum Download bereit; Kosten für einen Datenträger oder dessen Versand trägt der Kunde.
(6) Die Agentur betreibt das Hosting mit der gebotenen Sorgfalt und hoher Verfügbarkeit, kann aber eine ununterbrochene Erreichbarkeit nicht zusichern. Notwendige Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt und außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt. Die Agentur sichert die gehosteten Daten regelmäßig; das ersetzt nicht, dass der Kunde Daten, die für ihn wichtig sind (zum Beispiel E-Mails), auch selbst sichert. Rechtswidrige Inhalte darf der Kunde nicht speichern oder verbreiten; die Agentur kann sie in diesem Fall sperren.
(7) Domains werden, sofern nicht anders vereinbart, auf den Kunden als Inhaber registriert. Es gelten zusätzlich die Bedingungen der jeweiligen Vergabestelle (zum Beispiel nic.at, DENIC oder EURid). Die Agentur übernimmt keine Gewähr dafür, dass eine gewünschte Domain vergeben wird oder frei von Rechten Dritter ist. Liegt eine Domain beim Kunden oder bei einem anderen Anbieter, werden Änderungen daran (zum Beispiel an DNS-Einträgen) einzeln verrechnet. Nach Vertragsende gibt die Agentur Domains auf Wunsch für einen Wechsel frei.
(8) Wartung umfasst die im Angebot beschriebenen Leistungen, insbesondere Updates von System, Erweiterungen und Sicherheitskomponenten in angemessenen Abständen. Darüber hinausgehende Arbeiten werden nach Aufwand verrechnet.
Preise und Honorar
(1) Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Leistungen, die nicht durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert nach Aufwand verrechnet, insbesondere zu den im Angebot oder in der aktuellen Preisliste genannten Stundensätzen. Barauslagen (zum Beispiel Reisekosten, außergewöhnliche Versandkosten) ersetzt der Kunde.
(3) Die Agentur kann zur Deckung ihres Aufwands angemessene Vorschüsse verlangen.
(4) Werden Arbeiten der Agentur vom Kunden aus Gründen, die er zu vertreten hat, nicht weitergeführt oder nicht verwendet, steht der Agentur eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen zu. Rechte an diesen Arbeiten erwirbt der Kunde dadurch nicht.
Zahlung
(1) Es gilt der im Angebot vereinbarte Zahlungsplan. Mangels anderer Vereinbarung sind einmalige Leistungen für Websites und Apps zu 50 % bei Auftragserteilung, zu 30 % vor der Veröffentlichung und zu 20 % nach dem Livegang zu bezahlen; Grafik und Drucksorten zu 50 % bei Auftragserteilung und zum Rest bei Lieferung. Laufende Leistungen werden im Voraus verrechnet.
(2) Rechnungen sind ohne Abzug binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen. Der Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen elektronisch per E-Mail übermittelt werden.
(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen; gegenüber Unternehmern jene nach § 456 UGB. Der Kunde ersetzt die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten der Eintreibung, etwa Mahnspesen und Kosten eines Inkassobüros, soweit sie in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen.
(4) Ist der Kunde mit Entgelten für laufende Leistungen trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen im Verzug, kann die Agentur die betroffenen Leistungen (zum Beispiel das Hosting) bis zur vollständigen Zahlung aussetzen. Das Entgelt bleibt in dieser Zeit geschuldet.
(5) Gegenüber Unternehmern gilt: Bei Zahlungsverzug kann die Agentur alle im Rahmen anderer Verträge mit dem Kunden erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen.
(6) Der Kunde kann gegen Forderungen der Agentur nur mit Forderungen aufrechnen, die von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt sind. Verbrauchern bleibt die Aufrechnung in den Fällen des § 6 Abs. 1 Z 8 KSchG möglich.
(7) Gelieferte Waren (zum Beispiel Drucksorten) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
Präsentationen
(1) Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Agentur ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den Personal- und Sachaufwand der Agentur für die Präsentation sowie die Kosten von Fremdleistungen deckt.
(2) Erhält die Agentur nach einer Präsentation keinen Auftrag, bleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere die Präsentationsunterlagen und die darin enthaltenen Ideen und Konzepte, ihr Eigentum. Der Kunde darf sie – unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind – weder selbst verwenden noch an Dritte weitergeben, veröffentlichen oder vervielfältigen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keine Nutzungsrechte.
Nutzungsrechte und Urheberrecht
(1) Alle Leistungen der Agentur, einschließlich Entwürfen, Konzepten, Designs und Programmcode, auch in Teilen, bleiben geistiges Eigentum der Agentur. Der Kunde erhält daran Nutzungsrechte im folgenden Umfang; sie setzen in jedem Fall die vollständige Bezahlung der dafür verrechneten Entgelte voraus.
(2) An Websites, Webshops und Apps, die einmalig bezahlt werden, erhält der Kunde das nicht ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, sie für den vereinbarten Zweck zu nutzen. Bei einer Website im Abo gilt das Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags; endet der Vertrag nach Ablauf der Mindestlaufzeit und sind alle Entgelte bezahlt, wird es für die übergebene Fassung zeitlich unbeschränkt.
(3) An Logos erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung das ausschließliche Nutzungsrecht. An sonstigen Gestaltungen (zum Beispiel Drucksorten, Grafiken) erhält er das Recht, sie im vereinbarten Umfang zu nutzen.
(4) Offene Arbeitsdateien und nicht verwendete Entwürfe gibt die Agentur nur nach gesonderter Vereinbarung heraus. Bestandteile Dritter (zum Beispiel Open-Source-Software, Themes, Plugins, Schriften, Bildmaterial) unterliegen ihren eigenen Lizenzen.
(5) Die Pflege von Inhalten über das bereitgestellte System ist dem Kunden jederzeit erlaubt. Darüber hinausgehende Änderungen und Weiterentwicklungen der Leistungen der Agentur durch den Kunden oder Dritte sowie eine Nutzung über den vereinbarten Zweck und Umfang hinaus bedürfen der Zustimmung der Agentur; dafür steht ihr eine angemessene gesonderte Vergütung zu.
Kennzeichnung und Referenzen
(1) Die Agentur darf auf den von ihr erstellten Websites und Werbemitteln dezent auf sich hinweisen (zum Beispiel mit einem Vermerk im Fußbereich einer Website), ohne dass dem Kunden dafür ein Entgelt zusteht.
(2) Die Agentur darf auf ihrer Website und in eigenen Unterlagen mit Namen und Logo des Kunden auf die Zusammenarbeit hinweisen und die Arbeiten als Referenz zeigen. Der Kunde kann dem jederzeit schriftlich widersprechen.
Gewährleistung
(1) Unternehmer haben Mängel unverzüglich, spätestens binnen sieben Tagen nach Übergabe der Leistung, schriftlich und begründet zu rügen; danach sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Verbrauchern stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach dem VGG uneingeschränkt zu.
(2) Bei berechtigter Mängelrüge behebt die Agentur den Mangel in angemessener Frist durch Verbesserung oder Austausch; der Kunde ermöglicht ihr alle dafür nötigen Maßnahmen. Ist die Verbesserung unmöglich oder für die Agentur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand verbunden, stehen dem Kunden Preisminderung oder – bei nicht geringfügigen Mängeln – Auflösung des Vertrags nach den gesetzlichen Bestimmungen zu.
(3) Gegenüber Unternehmern ist die Vermutung der Mangelhaftigkeit nach § 924 ABGB ausgeschlossen; der Kunde hat das Vorliegen des Mangels bei Übergabe zu beweisen.
(4) Keinen Mangel stellen insbesondere dar: Einschränkungen durch spätere Änderungen von Browsern, Betriebssystemen oder Diensten Dritter; Folgen von Änderungen, die der Kunde oder Dritte ohne Absprache vorgenommen haben. Bei Suchmaschinenoptimierung und Online-Marketing schuldet die Agentur die vereinbarten Maßnahmen, nicht bestimmte Platzierungen, Besucherzahlen oder Umsätze.
Haftung und Schadenersatz
(1) Die Agentur haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das gilt nicht für Personenschäden. Gegenüber Unternehmern hat der Geschädigte grobe Fahrlässigkeit zu beweisen.
(2) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden, Datenverlust und Ansprüche Dritter ausgeschlossen und der Höhe nach mit dem Auftragswert ohne Umsatzsteuer begrenzt. Schadenersatzansprüche von Unternehmern verjähren in sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
(3) Die Agentur weist den Kunden auf Risiken hin, die für sie erkennbar sind. Für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten und Werbemaßnahmen, die der Kunde vorgegeben oder freigegeben hat, haftet die Agentur nicht; insbesondere nicht für Prozess- und Anwaltskosten des Kunden, Kosten von Urteilsveröffentlichungen oder Ansprüche Dritter.
Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Wie die Agentur personenbezogene Daten ihrer Kunden verarbeitet, steht in ihrer Datenschutzerklärung unter creativeworx.net/datenschutz.
(2) Verarbeitet die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten – etwa beim Hosting, bei der Wartung einer Website oder bei Formularen –, schließen die Parteien dafür eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Verschwiegenheit
Die Agentur behandelt alle Informationen über geschäftliche Angelegenheiten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden, die ihr im Rahmen des Auftrags bekannt werden, vertraulich – auch nach Ende des Vertrags. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, oder soweit eine gesetzliche Pflicht zur Offenlegung besteht.
Schlussbestimmungen
(1) Für bestehende Verträge gilt die Fassung dieser AGB, der der Kunde bei Vertragsabschluss zugestimmt hat. Neue Fassungen gelten für neue Verträge oder, wenn der Kunde zustimmt, auch für bestehende.
(2) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Verbrauchern bleibt der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
(3) Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur in Wien.
(4) Für Streitigkeiten mit Unternehmern ist das für den Sitz der Agentur sachlich und örtlich zuständige Gericht in Wien zuständig. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand nach § 14 KSchG.